1Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Mandatsverhältnisse zwischen der Kleih & Partner Treuhand AG, Talstrasse 88, 8808 Pfäffikon SZ (KUP), und ihren Kunden. Sie gelten für die vereinbarten Treuhand-, Buchführungs-, Lohn-, Steuer- und Beratungsleistungen sowie weitere übernommene Tätigkeiten.
1.2Für besondere Mandate, insbesondere Domizilgewährung, Organfunktionen und Revisionen, gelten ergänzend die jeweiligen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsbestandteile und ihre Rangfolge richten sich nach Ziffern 11 und 12.
2Leistungsumfang und Ausführung
2.1KUP erbringt die im Mandat, in einer Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder sonstiger Erfolg ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Art der Leistung ergibt.
2.2KUP wahrt die im Rahmen des Mandats übernommenen gesetzlichen und behördlichen Fristen sowie verbindlich vereinbarte Termine. Sonstige Terminangaben sind Planungsziele. Zeichnen sich Verzögerungen ab, informiert KUP den Kunden rechtzeitig über die Auswirkungen und erforderlichen Massnahmen.
2.3Als endgültig gelten ausdrücklich freigegebene oder als abschliessend übermittelte Arbeitsergebnisse. Erkennbare Entwürfe sind vorläufig. Soweit eine Kundenfreigabe vorgesehen ist, holt KUP diese vor der Einreichung oder Ausführung ein; Schweigen gilt nicht als Freigabe. Gesetzliche Formvorschriften bleiben vorbehalten.
2.4KUP darf geeignete Dritte beiziehen und wahrt dabei Vertraulichkeit und Datenschutz nach Ziffer 4. Wesentliche Erweiterungen des Leistungsumfangs und ihre Honorarfolgen werden vorgängig mit dem Kunden vereinbart.
3Mitwirkung des Kunden
3.1Der Kunde stellt die für die Mandatsführung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören, soweit erforderlich, Angaben zur Identität, Vertretung, wirtschaftlichen Berechtigung, zu Eigentums- und Kontrollverhältnissen sowie zur Geschäftstätigkeit und zum Hintergrund der beauftragten Geschäfte. Änderungen teilt er KUP unverzüglich und unaufgefordert mit.
3.2Der Kunde bezeichnet weisungs- und freigabeberechtigte Kontaktpersonen, teilt Änderungen ihrer Befugnisse mit und weist auf laufende Fristen hin. KUP darf auf richtige und vollständige Angaben vertrauen, soweit keine erkennbaren Zweifel bestehen. Eigene vertragliche und gesetzliche Prüf-, Abklärungs- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen.
3.3Fehlen notwendige Angaben, Unterlagen oder Freigaben, fordert KUP diese unter angemessener Fristansetzung an und weist auf absehbare Folgen hin. Können Leistungen rechtlich oder tatsächlich nicht ordnungsgemäss erbracht werden, darf KUP sie unter Beachtung der Ziffern 6.5 und 9 aussetzen oder das Mandat beenden.
4Vertraulichkeit Kommunikation und Datenschutz
4.1Die Parteien wahren die Vertraulichkeit auch nach Mandatsende. Zulässig sind erforderliche Offenlegungen zur Mandatsausführung, zur Erfüllung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Rechtsansprüche. Beigezogene Dritte werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Informationsverbote bleiben vorbehalten.
4.2Die Parteien können schriftlich, per E-Mail oder über vereinbarte elektronische Kanäle kommunizieren. Sie treffen dem Risiko angemessene Schutzmassnahmen und verwenden für besonders sensible Inhalte geeignete sichere Übermittlungswege. Mitteilungen sind an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten zu richten. Für empfangsbedürftige Erklärungen ist der Zugang massgebend; der Versand allein genügt nicht.
4.3KUP bearbeitet Personendaten zur Mandatsanbahnung und -führung, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung von Rechtsansprüchen. Dies umfasst je nach Mandat Stamm-, Kontakt-, Identifikations-, Vertrags-, Finanz-, Steuer-, Lohn- und Sozialversicherungsdaten von Kunden und beteiligten natürlichen Personen. Quellen sind Kunden, betroffene Personen, berechtigte Dritte und öffentliche Register. Die Bearbeitung, auch besonders schützenswerter Daten, bleibt auf den erforderlichen und zulässigen Umfang beschränkt.
4.4Verantwortlich ist KUP unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse, soweit sie über Zwecke und Mittel der Bearbeitung entscheidet. Bearbeitet KUP Daten ausschliesslich im Auftrag des Kunden, bleibt dieser verantwortlich. KUP handelt insoweit nach dessen dokumentierten Weisungen. Die Parteien konkretisieren erforderlichenfalls die Auftragsbearbeitung, insbesondere Umfang, Sicherheit, Unterbeauftragungen und Unterstützungspflichten, vor Bearbeitungsbeginn.
4.5Daten können im erforderlichen Umfang an Behörden, Sozialversicherungen, Banken, Revisionsstellen, beigezogene Fachpersonen sowie IT-, Software-, Cloud- und Archivierungsdienstleister gelangen. KUP sichert ausgelagerte Bearbeitungen vertraglich ab und prüft deren Datensicherheit. Als Auftragsbearbeiterin setzt KUP weitere Auftragsbearbeiter nur mit vorgängiger Genehmigung des Kunden ein. Bei allgemeiner Genehmigung informiert sie vor Änderungen und ermöglicht begründete Einwände.
4.6Bekanntgaben ins Ausland, einschliesslich ausländischer Zugriffe, erfolgen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. KUP informiert betroffene Personen vorgängig in geeigneter Form über die betreffenden Staaten und gegebenenfalls die Garantien oder anwendbaren Ausnahmen. Gesetzliche Informationsbeschränkungen bleiben vorbehalten.
4.7KUP gewährleistet eine dem Risiko angemessene Datensicherheit. Die Parteien unterstützen sich bei Datenschutzanfragen und Sicherheitsvorfällen. Als Auftragsbearbeiterin meldet KUP dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit so rasch als möglich. Betroffene Personen können ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung, bei KUP geltend machen. Der Kunde unterstützt die Information betroffener Dritter; eigene Pflichten von KUP bleiben bestehen.
4.8Der KI-Einsatz für Mandatsdaten setzt eine separat unterzeichnete Zusatzvereinbarung voraus. Deren Zweckbegrenzungen, Ausschlüsse und Widerrufsregeln bleiben massgebend. Die AGB erweitern diese Ermächtigung nicht. Für Aufbewahrung und Löschung gilt ergänzend Ziffer 9.5.
5Schutzrechte und Nutzung der Arbeitsergebnisse
5.1Rechte an vorbestehenden Vorlagen, Methoden, Software und Know-how verbleiben bei KUP beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Rechte des Kunden an seinen Unterlagen und Daten bleiben unberührt.
5.2Der Kunde darf Arbeitsergebnisse dauerhaft bestimmungsgemäss nutzen und den dafür erforderlichen Stellen vorlegen. Weitergehende Veröffentlichung, Vermarktung oder eigenständige Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung von KUP. Geänderte Fassungen dürfen nicht als unveränderte Ergebnisse von KUP ausgegeben werden. Werbung mit dem Mandatsverhältnis bedarf gegenseitiger Zustimmung.
6Honorar Auslagen und Zahlung
6.1Massgebend sind die vereinbarten Pauschalen oder Stundenansätze. Fehlt eine Vereinbarung, ist die übliche Vergütung für die erbrachten Leistungen geschuldet. KUP legt die Honorargrundlage vor Beginn der Arbeiten offen. Änderungen vereinbarter Ansätze gelten nur nach Vereinbarung für künftige Leistungen.
6.2Notwendige Auslagen und vereinbarte Drittkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht bereits abgegolten sind. Direkte Zahlungspflichten gegenüber Dritten bedürfen einer Vereinbarung. Die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird ausgewiesen; zwingende Preisbekanntgabevorschriften bleiben vorbehalten.
6.3Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern kein Festpreis oder Kostendach vereinbart wurde. KUP informiert den Kunden, sobald eine erhebliche Überschreitung absehbar ist, und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. Angemessene Vorschüsse und Zwischenrechnungen sind zulässig.
6.4Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Danach tritt ohne Mahnung Verzug ein; der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. Weitergehender nachgewiesener Verzugsschaden bleibt nach Massgabe des Gesetzes vorbehalten. Eine doppelte Entschädigung ist ausgeschlossen.
6.5Bei ausstehenden fälligen Zahlungen darf KUP weitere Arbeiten erst nach schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Ankündigung und unbenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist aussetzen. KUP weist auf erkennbare Frist- und Rechtsverlustrisiken hin und ermöglicht eine geordnete Übernahme. Gesetzliche Pflichten und die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen bleiben bestehen.
7Haftung
7.1KUP haftet für schuldhafte Verletzungen ihrer vertraglichen Pflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für den betroffenen Auftrag, soweit gesetzlich zulässig, auf insgesamt CHF 1’000’000 begrenzt.
7.2Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder anderer zwingender Haftung. Für Hilfspersonen, beigezogene Dritte und ein Mitverschulden des Kunden gelten die gesetzlichen Regeln.
8Werkleistungen
8.1Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Prüfungs- und Rügepflichten. KUP erhält Gelegenheit zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Scheitert diese oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Schadenersatz gilt Ziffer 7; zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
9Beendigung Übergabe und Aufbewahrung
9.1Soweit Auftragsrecht anwendbar ist, kann jede Partei das Mandat jederzeit mit sofortiger Wirkung oder auf ein bestimmtes Datum beenden. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail und wird mit Zugang beziehungsweise zum später bezeichneten Termin wirksam. Für andere Vertragsarten gelten die vereinbarten und gesetzlichen Beendigungsregeln.
9.2Bei Beendigung sind erbrachte Leistungen und angefallene Auslagen zu vergüten. Arbeitspauschalen werden nach dem erbrachten Leistungsanteil abgerechnet, Pauschalen für laufende Bereitschaft oder Betreuung zeitanteilig. Nicht verbrauchte Vorschüsse werden zurückerstattet. Eine automatische Umrechnung in Stundenhonorare entfällt. Gesetzliche Abrechnungs- und Entschädigungsansprüche bei anderen Vertragsarten bleiben vorbehalten.
9.3Schadenersatz wegen Kündigung zur Unzeit oder wegen Vertragsverletzung richtet sich nach dem Gesetz. Eine pauschale Schadloshaltung oder Vergütung noch nicht erbrachter Auftragsleistungen allein wegen der Kündigung ist nicht geschuldet.
9.4KUP informiert über Bearbeitungsstand und offene Fristen und übergibt herauszugebende Unterlagen und Arbeitsergebnisse innert angemessener Frist, elektronische Daten in einem verfügbaren, gebräuchlichen Format. Gesetzliche Herausgabepflichten bleiben unabhängig von offenen Honoraren bestehen. Zusätzliche Migrationsleistungen und Kosten werden vorgängig vereinbart.
9.5KUP bewahrt Daten nach den je Unterlagenart anwendbaren gesetzlichen Vorgaben oder für verbleibende berechtigte Zwecke auf. Als Auftragsbearbeiterin befolgt sie bei Rückgabe und Löschung Kundenweisungen; eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Danach werden Daten gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. Gesetzliche Dokumentations-, Melde-, Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten gelten bei Unterbruch und Beendigung fort. Eigene Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben bestehen.
10Änderungen der AGB
10.1Für bestehende Mandate gelten Änderungen dieser AGB nur mit Zustimmung beider Parteien. KUP stellt die neue Fassung vor deren Vereinbarung zur Verfügung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
11Einbezug der AGB
11.1Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und in der Mandatsvereinbarung oder Auftragsbestätigung einbezogen werden. Massgebend ist die dort bezeichnete Fassung. Bei bestehenden Mandaten erfolgt der Einbezug durch entsprechende Vereinbarung.
12Vertragsbestandteile und Rangfolge
12.1Individuell vereinbarte Regelungen gehen vor. Danach gelten besondere Zusatzvereinbarungen für ihren jeweiligen Gegenstand, die Mandatsvereinbarung mit zugehöriger Offerte oder Auftragsbestätigung und schliesslich diese AGB. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
12.2Änderungen und Ergänzungen können schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden, sofern weder das Gesetz noch eine besondere Vereinbarung eine strengere Form verlangt.
13Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Freienbach SZ. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, und zwingende Schutzvorschriften bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; an ihre Stelle tritt das anwendbare Gesetz.
