REVISIONEN

Der Ausdruck Revision leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung.

Grundsätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine zugelassene Revisionsstelle zu bezeichnen und ihre Jahresrechnung von dieser überprüfen zu lassen.

Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften als auch Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Die Art der Revision hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung der Organisation ab. Diese Faktoren bestimmen, ob ein Unternehmen der ordentlichen oder der eingeschränkten Revision unterliegt. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen, zu denen insbesondere das Einverständnis aller Gesellschafter zählt, auf die Revision verzichten (Opting Out).

Gelegentlich empfiehlt es sich auch bei einem Revisionsverzicht (Opting Out) eine sogenannte interne Revision durchzuführen. Dies als organisatorische Funktion, die Prüfungs- und Beratungsleistung erbringt, um Ihre Unternehmung in der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Sie können damit Ihre Wertschöpfung und Nutzen steigern.